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Vergleich Kinderfilm Szenen

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Dieser Blogeintag soll eine Hilfe sein für jedermann, der sachlich entscheiden will, ob sein Kind reif genug ist, einen gewissen Film zu sehen. Dabei werden drei Dinge berücksichtigt:
1. Die eindrücklichsten Szenen des jeweiligen Kinderfilms
2. Das europäische Filmbewertung FSK (mehr dazu hier)
3. Die amerikanische Filmbewertung

Was Leute, Studios, Kritiker und Filmbewertungs-Agenturen sagen entspricht nicht immer den Tatsachen (mehr dazu später) oder den ganz persönlichen Wertvorstellungen und Lebensumständen. Deshalb ist der wichtigste Faktor eindeutig der Film (beziehungsweise die Filmszene) selber. Ein Anker bildet für mich das Dschungelbuch, ein beliebter Kinderfilm, der keine offizielle Altersempfehlung hat. Er wird allgemein als «kindertauglich» akzeptiert. Die eindrücklichste Szene des Dschungelbuchs ist der Kampf von Mogli mit Sher Khan. Hier ist die Szene:




In einer ersten Ausgabe dieses Blogposts (2013-09-25) werde ich versuchen, die eindrücklichsten Szenen diverser Kinderfilme vergleichend nebeneinander zu stellen. In einer zweiten Phase werde ich weitere Informaitonen hinzufügen wie Altersempfehlungen, Jahrgang, Trailer, etc.

Was dieser Blogpost allerdings nicht kann ist ehrlich, neutral und frei von vorgefassten Meinungen und inneren Bildern urteilen. Da seid ihr gefragt, liebe Eltern. Dieser Blogpost soll in keiner Weise eine moralische Beurteilung darstellen. Aber nur ihr wisst, ob ihr wirklich ehrlich zu euch selber seid und ob euer Kopf-, Herz- und Bauchgefühl übereinstimmt mit dem was ihr hier seht. Persönlich fand ich die Szene mit Mogli und Sher Khan zum Beispiel ziemlich heftig. Ich hatte das nicht mehr so in Erinnerung. Auf der anderen Hand: sind wir nicht schon zu verweichlicht, was Themen wie Tod und Verlust, Agression und echte Empathie angeht? Oder wissen wir heute einfach viel mehr über die Kinderpsyche und was ihr gut tut und was nicht? Ist es die Aufgabe von uns Eltern, unsere Kinder auf die Welt "da draussen" adäquat vorzubereiten? Was meint ihr?

Folgende Filme sollen in Zukunft noch zu der Liste hinzugefügt werden:
Arrietty, die wundersame Welt der Borger (Ghibli) 
Avatar, der Herr der Elemente (?) 
Brother Bear (?)
Das Mädchen mit dem Zauberhaar (Ghibli)
Das wandelnde Schloss (Ghibli)
Das Schloss im Himmel (Ghibli)
Der Gigant aus dem All (Brad Bird)
Mein Nachbar Totoro (Ghibli)
Ponyo, ein Tag am Meer (Ghibli) 
Ratatouille (Pixar)






Arielle, die Meerjungfrau (Disney)





Chihiros Reise ins Zauberland (Ghibli) 
Leider habe ich die Szene, in der Haku in seiner Drachenform zurückkommt nicht im Internet gefunden. Hier ist aber ein fanmade Trailer, der Ausschnitte dieser Szene zeigt. Als Eindruck:



Der Trailer:




Der König der Löwen (Disney)





Der König der Löwen 2 (Disney)





Die Unglaublichen (Pixar)



Der Trailer:


Merida, Legende der Highlands (Pixar)





Wall-E, der Letzte räumt die Erde auf (Pixar)



Der Trailer:





Yakari (Storimages / Delphine Pialot)
Ausschnitt aus Yakari, Folge 4, «Im Land der Wölfe»:


Für den Film Yakari habe ich keinen Trailer gefunden.











Parcours 2013

Body control in urban landscapes:

Ben Wilson's Streetart

FSK Freigaben

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Was bedeuten die FSK Freigaben genau? Eine Übersicht.



FSK ab 0 freigegeben/Freigegeben ohne Altersbeschränkung

Das Kennzeichen "FSK ab 0 freigegeben" entspricht dem bisherigen Kennzeichen "Freigegeben ohne Altersbeschränkung". Kleinkinder erleben filmische Darstellungen unmittelbar und spontan. Ihre Wahrnehmung ist vorwiegend episodisch ausgerichtet, kognitive und strukturierende Fähigkeiten sind noch kaum ausgebildet. Schon dunkle Szenarien, schnelle Schnittfolgen oder eine laute und bedrohliche Geräuschkulisse können Ängste mobilisieren oder zu Irritationen führen. Kinder bis zum Alter von sechs Jahren identifizieren sich vollständig mit der Spielhandlung und den Filmfiguren. Vor allem bei Bedrohungssituationen findet eine direkte Übertragung statt. Gewaltaktionen, aber auch Verfolgungen oder Beziehungskonflikte lösen Ängste aus, die nicht selbständig und alleine abgebaut werden können. Eine schnelle und positive Auflösung problematischer Situationen ist daher sehr wichtig.



FSK ab 6 freigegeben

Ab sechs Jahren entwickeln Kinder zunehmend die Fähigkeit zu kognitiver Verarbeitung von Sinneseindrücken. Allerdings sind bei den sechs bis elfjährigen beträchtliche Unterschiede in der Entwicklung zu berücksichtigen. Etwa mit dem neunten Lebensjahr beginnen Kinder, fiktionale und reale Geschichten unterscheiden zu können. Eine distanzierende Wahrnehmung wird damit möglich. Bei jüngeren Kindern steht hingegen noch immer die emotionale, episodische Impression im Vordergrund. Ein sechsjähriges Kind taucht noch ganz in die Filmhandlung ein, leidet und fürchtet mit den Identifikationsfiguren. Spannungs- und Bedrohungsmomente können zwar schon verkraftet werden, dürfen aber weder zu lang anhalten noch zu nachhaltig wirken. Eine positive Auflösung von Konfliktsituationen ist auch hier maßgebend.



FSK ab 12 freigegeben

Bei Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe ist die Fähigkeit zu distanzierter Wahrnehmung und rationaler Verarbeitung bereits ausgebildet. Erste Genre-Kenntnisse sind vorhanden. Eine höhere Erregungsintensität, wie sie in Thrillern oder Science-Fiction-Filmen üblich ist, wird verkraftet. Problematisch ist dagegen zum Beispiel die Bilderflut harter, gewaltbezogener Action-Filme, die zumeist noch nicht selbständig verarbeitet werden kann. 12- bis 15-jährige befinden sich in der Pubertät, einer Phase der Selbstfindung, die mit großer Unsicherheit und Verletzbarkeit verbunden ist. Insbesondere Filme, die zur Identifikation mit einem "Helden" einladen, dessen Rollenmuster durch antisoziales, destruktives oder gewalttätiges Verhalten geprägt ist, bieten ein Gefährdungspotenzial. Die Auseinandersetzung mit Filmen, die gesellschaftliche Themen seriös problematisieren, ist dieser Altersgruppe durchaus zumutbar und für ihre Meinungs- und Bewusstseinsbildung bedeutsam.

Parental Guidance (PG): FSK ab 12 – mit Eltern ab sechs Jahren erlaubt
Haben Filme die Kennzeichnung "FSK ab 12 freigegeben" erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus. Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre.



FSK ab 16 freigegeben

Bei 16- bis 18-jährigen kann von einer entwickelten Medienkompetenz ausgegangen werden. Problematisch bleibt die Vermittlung sozial schädigender Botschaften. Nicht freigegeben werden Filme, die Gewalt tendenziell verherrlichen, einem partnerschaftlichen Rollenverhältnis der Geschlechter entgegenstehen, einzelne Gruppen diskriminieren oder Sexualität auf ein reines Instrumentarium der Triebbefriedigung reduzieren. Auch die Werteorientierung in Bereichen wie Drogenkonsum, politischer Radikalismus oder Ausländerfeindlichkeit wird mit besonderer Sensibilität geprüft.



FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe

Das Kennzeichen "FSK ab 18" entspricht dem bisherigen Kennzeichen "Keine Jugendfreigabe". Dieses Kennzeichen wird vergeben, wenn keine einfache bzw. schwere Jugendgefährdung vorliegt. Nach § 14 Abs. 3 u. 4 des Jugendschutzgesetzes erfolgt für DVDs und Blu-ray Discs die Vergabe des Kennzeichnens "FSK ab 18", wenn keine einfache Jugendgefährdung vorliegt, für die öffentliche Filmvorführung, wenn der Film nicht schwer jugendgefährdend ist. Gekennzeichnete Filme, DVDs und Blu-ray Discs werden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nicht indiziert.




Keine Kennzeichnung
Bei einer Altersfreigabe für Kinofilme muss nach § 14 Abs. 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG) auch bei einer Freigabe "ab 18 Jahren" auf eine "schwere Jugendgefährdung" hin geprüft werden. Hintergrund der gesetzlichen Bestimmungen ist, dass in Einzelfällen auch Jugendliche Zutritt zu den Vorstellungen erhalten könnten. Bei einer Freigabe von Filmen auf DVD, Blu-ray oder vergleichbaren Bildträgern besteht verstärkt die Gefahr, dass bereits Jugendliche Filme sehen, die erst "ab 18 Jahren" freigegeben sind. Hier reicht daher bereits eine "einfache Jugendgefährdung" aus, damit keine Kennzeichnung ausgesprochen werden darf. Es ist daher möglich, dass ein Film, der im Kino eine Freigabe "ab 18 Jahren" erhalten hat, in der gleichen Version für eine Veröffentlichung auf DVD keine Freigabe erhält.

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz sind hier eindeutig und bindend für die Arbeit der FSK.

"Keine Kennzeichnung" stellt aber kein Aufführungsverbot dar. Kinos können auf eigenes rechtliches Risiko den Film vorführen - allerdings nur vor Erwachsenen. Kommt ein Gericht – beispielsweise nach einer Anzeige - zur Auffassung, dass es sich um einen "schwer jugendgefährdenden Film" handelt, sind unter anderem Werbung und Ankündigung gesetzlich verboten und daher strafbar (Jugendschutzgesetz, § 15 Abs. 1). Über den Jugendschutz hinaus möglicherweise zu berücksichtigende strafrechtliche Bestände fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich der Justiz - und nicht der FSK.



Weiterführende Links:
Download der FSK-Kennzeichen und Anwendungshinweise
Über die Auswirkung der FSK-Altersstufen auf das Fernsehprogramm