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Inkassobüros

"Viele Inkassofirmen belästigen Schuldner mit ungerechtfertigten Spesen. Tipp: Nur Verzugszins zahlen" 
                       Im Magazin Saldo vom 25. September 2007


In meinem Fall war die Rechnung schon beglichen als das Inkassobüro antrabte und neben der ursprünglichen Forderung ungerechtfertigte Spesen geltend machen wollte. Wie mir aber die Schweizer Sendung Kassensturz bzw. Espresso bestätigt, ist dieses Handeln von Inkassofirmen illegal. Weiteres Material kann ich liefern oder man bekommt es wie ich von Kassensturz/Espresso, Fernsehstrasse 1–4, 8052 Zürich, E-Mail: kassensturz@srf.ch












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